AGBs
A. Allgemeiner Teil
1. Vertragsparteien
1.1.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle Verträge zwischen der HR Personal GmbH einschließlich der Marke cps (christlicher Personalservice), Kuno-Fischer-Ring 2 in 07743 Jena, vertreten durch den Geschäftsführer David Hirsch (im folgenden HR genannt) und dem Kunden und regeln alle mit der Erbringung von Leistungen in Zusammenhang stehenden Einzelheiten zwischen diesen Parteien.
1.2.
Kunde im Sinne dieser AGB ist, wer Unternehmer im Sinne von § 14 BGB oder Kaufmann im Sinne von § 1 HGB oder eine juristische Person des Privatrechts bzw. öffentlichen Rechts ist.
2. Vertragsgegenstand
2.1.
Vertragsgegenstand ist der Inhalt der jeweiligen Bestellbestätigung von der HR mit den darin in Bezug genommenen Dokumenten, einschließlich der AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
2.2.
Von diesen AGB abweichende und/oder diesen entgegenstehenden Vertragsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, unabhängig davon, ob sie eine wesentliche Veränderung der Bestellbestätigung darstellen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn HR ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
3. Vertragsschluss
3.1.
Der Vertrag zwischen den Parteien kommt zustande, wenn der Kunde eine Leistung über die HR oder cps Webseite erwirbt. Der Kunde gibt durch Anklicken des Bestell-Buttons und Akzeptieren der AGB ein Angebot an die HR zum Abschluss eines Vertrages ab. Daraufhin erhält der Kunde eine E-Mail an die von ihm angegebene E-Mailadresse, mit welcher der Eingang der Bestellung bestätigt wird. Diese E-Mail entspricht einer verbindlichen Annahme der Bestellung.
3.2.
Schließen die Parteien am Telefon einen Vertrag, so erhält der Kunde eine schriftliche Bestätigung per E-Mail inkl. der telefonisch vereinbarten Bestimmungen und Konditionen. Weiterer Erklärungen der Parteien bedarf es nicht.
3.3.
3.3.1.
Der Vertrag kommt auch zustande, wenn HR das mit der Unterschrift des Kunden versehene HR-Bestellformular per Post, per Fax, per E-Mail oder in anderer elektronischer Form zugeht oder HR das Zustandekommen auf der Grundlage des Bestellformulars anderweitig schriftlich bestätigt.
3.3.2.
Durch den Kunden inhaltlich veränderte Bestellformulare von HR gelten als neues Angebot des Kunden, der Vertrag kommt dann erst durch explizite Annahme durch HR zustande. Eine Leistungserbringung gilt nicht als konkludente Annahme des geänderten Vertragsangebots.
4. Leistungsbeschreibung
4.1.
Die Leistungsbeschreibung der jeweils angebotenen Leistung ergibt sich aus Teil B dieser AGB.
4.2.
Der Vertrag berechtigt HR dazu, die Kundendaten und im Rahmen der Geschäftsbeziehung anfallende Daten für Trendanalysen und Übersichten zu nutzen und anonymisiert zu veröffentlichen. HR ist dabei verpflichtet, sich an die geltenden Datenschutzvorschriften zu halten.
4.3.
Konkurrenzschutz wird nicht gewährt.
5. Vergütung der Leistung
5.1.
Die Vergütung, für die von HR zu erbringende Leistung, bestimmt sich nach den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der HR-Webseite veröffentlichten Preisen. Alle Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen USt.
5.2.
Preise für Leistungen, die nicht auf der HR-Webseite veröffentlicht sind, unterliegen der individuellen Absprache zwischen HR und dem Kunden.
6. Zahlungsvereinbarungen, Kostenregelung und Zurückbehaltungsrecht
6.1.
Die Rechnungsstellung erfolgt mit Vertragsschluss, es sei denn es ist individualvertraglich etwas anderes vereinbart. HR behält sich das Recht vor, Vorleistungen des Kunden zu verlangen.
6.2.
Der Zahlungsanspruch wird 10 Tage nach Rechnungstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank sowie Kosten und Gebühren zur Feststellung und Durchsetzung des Zahlungsanspruchs berechnet. Darüber hinaus ist HR berechtigt, eine Verzugspauschale in Höhe von 40,- € (§ 288 (5) BGB) geltend zu machen.
6.3.
HR ist berechtigt, bei Zahlungsverzug, Leistungen sowie Teile davon bis zur vollständigen Zahlung einzustellen. Dies gilt nicht, soweit dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht zusteht. Wird bei einer vereinbarten Ratenzahlung eine Rate nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit bezahlt, so wird der gesamte Restbetrag sofort fällig; Das Zurückbehaltungsrecht aus Satz 1 gilt entsprechend.
6.4.
Eine Zahlung per Überweisung aus dem Ausland akzeptieren wir nur bei gleichzeitiger Übernahme aller anfallenden Bankgebühren seitens des Kunden.
6.5.
Zahlungen des Kunden werden immer zunächst mit der ältesten bestehenden Forderung verrechnet. HR kann seine zu erbringende Leistung bis zur Erbringung sämtlicher fälliger Zahlungen durch den Kunden verweigern.
6.6.
Wir behalten uns vor, Rechnungen und sämtliche Korrespondenz im Zusammenhang mit Rechnungen, wie zum Beispiel, aber nicht beschränkt auf Zahlungserinnerungen, nur noch als Anhang in einer E-Mail zu versenden. Der Kunde verpflichtet sich hierfür eine aktuelle E-Mail-Adresse für den Versand zur Verfügung zu stellen und HR zeitnah über Änderungen der E-Mail-Adresse zu informieren.
7. Grundlagen der Zusammenarbeit
7.1.
Die Rechte des Kunden aus dem Vertrag sind unübertragbar und nicht abtretbar. Eine Vertragsübernahme durch Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von HR.
7.2.
Der Kunde verpflichtet sich, HR alle Auskünfte und Unterlagen rechtzeitig zukommen zu lassen, die für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung erforderlich und zweckmäßig sind. Darüberhinausgehende Mitwirkungspflichten des Kunden, ergeben sich aus Teil B dieser AGB entsprechend der jeweiligen produktspezifischen Leistungsbeschreibung.
7.3.
Der Kunde stellt sicher, dass alle von ihm auf den Webseiten von HR veröffentlichten oder zur Veröffentlichung an HR übergebenen Inhalte, frei von den Rechten Dritter sind. Der Kunde garantiert, dass er über sämtliche Verwertungsrechte Dritter verfügt. Der Kunde wird HR durch eine Verletzung dieser Vorschrift entstehende Schäden auf erstes Anfordern ersetzen. Der Kunde bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche zum Einstellen in das Internet erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an dem von ihm gestellten Unterlagen und Daten erworben hat bzw. darüber frei verfügen darf.
7.4.
Zur Weiterentwicklung unserer (Dienst-)Leistungen, insbesondere im Hinblick auf branchenspezifische Trends und die proaktive Reaktion auf Marktveränderungen, führt HR regelmäßig Tests durch. Dabei wird getestet, welche Darstellungsweisen, Produktänderungen oder Dienstleistungen von Nutzern und Kunden besser angenommen werden. In der Regel wird HR die Kunden nicht im Voraus über solche Tests informieren. Grundsätzlich hat der Kunde jedoch auch keinen Anspruch darauf, der Durchführung eines Tests zu widersprechen.
7.5.
Beide Parteien werden angemessene Anstrengungen unternehmen, um einen störungsfreien Betrieb ihrer jeweiligen Internetplattformen und -systeme zu gewährleisten. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass die Internetplattformen und -systeme keine Betriebsunterbrechungen erfahren. Insbesondere kann es aufgrund von Wartungsarbeiten zu Störungen und Betriebsunterbrechungen kommen.
7.6.
Für Leistungen, die auf Webseiten veröffentlicht und/oder genutzt werden, die nicht von der HR betrieben werden, können zusätzliche Anforderungen und Beschränkungen neben diesen AGB, insbesondere neben den Bestimmungen aus Teil B dieser AGB gelten.
8. Urheberrechte und sonstige Leistungsschutzrechte
8.1.
Dieser Vertrag beinhaltet keine Übertragung von Eigentums- oder Nutzungsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten an der Software auf den Kunden. Alle Rechte an der vom Kunden genutzten Software, an Kennzeichen, Titeln, Marken und Urheber- und sonstigen gewerblichen Rechten/Leistungsschutzrechten von HR verbleiben uneingeschränkt bei HR.
8.2.
Sämtliche von HR veröffentlichten Arbeitsergebnisse und Informationen unterliegen dem Urheberrecht von HR. Davon sind nur diejenigen von HR veröffentlichten Arbeitsergebnisse und Informationen ausgeschlossen, die vom Kunden oder einem Dritten erstellt wurden, und von HR unverändert zur Veröffentlichung im Internet übernommen wurden.
8.3.
HR ist Hersteller und Urheber seiner Datenbanken im Sinne von § 87a (1), (2) UrhG und § 4 UrhG und ist Inhaber sämtlicher damit verbundener ausschließlicher Rechte.
9. Gewährleistung und Verjährung
10.1.
Grundlage für die Leistungserbringung sind ausschließlich die schriftlich vereinbarten Leistungsmerkmale und der Leistungsumfang. Der Kunde hat die Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich gegenüber HR anzuzeigen. Unterlässt er dies, gelten die Leistungen als mangelfrei erbracht.
10.2.
HR wird zunächst durch Nachbesserung versuchen ihrer Nacherfüllungspflicht nachzukommen. Erst wenn diese zweimalig fehlschlägt, kann der Kunde von dem Vertrag zurücktreten oder von seinem Minderungsrecht Gebrauch machen.
10.3.
Die Gewährleistungsansprüche des Kunden erstrecken sich nicht auf Mängel, die in einer nur unerheblichen Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit bestehen oder in einer nur unerheblichen Beeinträchtigung von der Brauchbarkeit.
10.4.
Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, indem der Kunde Kenntnis von dem Mangel erlangt oder im Falle von grober Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
11. Haftung
11.1.
HR haftet auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
11.2.
In sonstigen Fällen haftet HR nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist eine Haftung – vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung in Teil A Ziffer 11.3. – ausgeschlossen.
11.3.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
11.4.
Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn HR diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.
12. Geheimhaltung und Schutz von Personendaten
12.1.
HR verpflichtet sich, alle als „vertraulich“ gekennzeichneten Informationen, die HR von dem Kunden im Rahmen dieses Vertrages erhält, geheim zu halten. Diese Pflicht wird von HR auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit erfüllt.
12.2.
Dem Kunden obliegt es, bei der Benutzung von IDs, Kennwörtern, Benutzernamen oder anderen Sicherheitsvorrichtungen, die im Zusammenhang mit den Services zur Verfügung gestellt werden, größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen und jedwede Maßnahme zu ergreifen, welche den vertraulichen, sicheren Umgang mit den Daten gewährleistet und deren Bekanntgabe an Dritte verhindert. Für den Gebrauch seiner Kennwörter oder Benutzernamen durch Dritte wird der Kunde zur Verantwortung gezogen, falls er nicht nachhaltig darlegen kann, dass der Zugang zu solchen Daten nicht durch ihn selbst verursacht wurde und die Gründe dafür nicht von ihm beeinflusst werden konnten. Der Kunde ist verpflichtet, HR unverzüglich über eine mögliche oder bereits bekannt gewordene, nicht autorisierte Verwendung seiner Zugangsdaten zu informieren. Bei Verletzung einer oder mehrerer der in diesen AGB genannten Verpflichtungen seitens des Kunden, insbesondere aber nicht ausschließlich der unter diesem Punkt aufgeführten, ist HR berechtigt, die Services ohne weitere Benachrichtigung zu beenden und von der Internetseite zu entfernen, ohne dabei auf irgendwelche Zahlungsverpflichtungen des Kunden zu verzichten.
12.3.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche Informationen, die sie mittelbar oder unmittelbar im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag sowie im Rahmen seiner Durchführung erhalten haben und die technischer, finanzieller oder sonst geschäftlicher oder vertraulicher Natur sind, geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Keine Dritten sind mit StepStone im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen.
12.4.
Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für solche Informationen, die offenkundig sind oder die der Partei schon bekannt waren, oder die die Partei in gesetzlich zulässiger Weise von dritter Seite erhalten oder ohne Verstoß gegen Geheimhaltungsverpflichtungen selbst entwickelt hat. Die Nachweispflicht obliegt derjenigen Partei, die sich hierauf beruft.
12.5.
Diese Verpflichtungen zur umfassenden Geheimhaltung bleiben auch nach Beendigung des jeweiligen Vertrags bestehen.
12.6.
HR ist berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden unter Beachtung und Einhaltung der Bestimmungen der anwendbaren Datenschutzgesetze, -Richtlinien und sonstigen Vorschriften zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern.
13. Abmahnung, gerichtliche Entscheidung
Ist der Kunde wegen einer Veröffentlichung bzw. deren Inhalt auf den Webseiten von HR abgemahnt worden, hat der Kunde bereits eine Unterlassungserklärung bezüglich bestimmter zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellter oder selbst veröffentlichter Inhalte abgegeben oder wurde eine entsprechende einstweilige Verfügung, ein Urteil oder sonst eine gerichtliche Entscheidung oder behördliche Verfügung zugestellt, so ist der Kunde verpflichtet, HR unverzüglich schriftlich darüber zu informieren. Unterlässt der Kunde dies, so haftet HR nicht. Der Kunde ist dann dazu verpflichtet, HR von einer etwaigen Inanspruchnahme Dritter auf erstes Anfordern freizustellen und HR den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.
14. Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag tritt mit Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Kraft, es sei denn, es ist abweichendes vereinbart. Der Vertrag endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Zeit, es sei denn, produktspezifisch ergibt sich etwas anderes aus Teil B dieser AGB.
15. Schlussbestimmungen
15.1.
Diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des internationalen Privatrechts sowie dessen Rechtswahlklauseln oder Kollisionsnormen.
15.2.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Jena, Deutschland.
B. Besonderer Teil
1. Stellenanzeigen und Nutzung der Plattform
1.1.
1.1.1.
HR stellt dem Kunden Anzeigenplätze für die Veröffentlichung von Stellenanzeigen auf den Webseiten von HR zur Verfügung. Die Stellenanzeigen („Anzeigen“) werden im Namen des Kunden im Internet veröffentlicht.
1.1.3.
HR integriert bei den Stellenanzeigen einen Button, der mit „Jetzt Bewerben“ oder ähnlich beschriftet ist. Über diese Verlinkung können Kandidat*innen mittels des dort hinterlegten Bewerbungsformulars, ihre Kontaktdaten eintragen, sowie Lebenslauf und weitere Bewerbungsunterlagen hochladen. Je nach Auswahl des Kunden kann dieser Button entweder a) auf eine vom Kunden benannte E-Mail-Adresse oder b) auf der Plattform von HR über einen Zugang (Extranet) eingesehen werden. Die im Bewerbungsformular abgefragten Daten werden durch Absenden der Bewerbung an den HR-Account übermittelt und können darüber vom Kunden entgegengenommen werden.
1.1.4.
HR übernimmt für angeliefertes Datenmaterial, Anzeigentexte oder diesbezügliche Speichermedien keine Verantwortung und ist insbesondere nicht verpflichtet, diese aufzubewahren oder an den Kunden zurückzugeben. Eine Löschung nach Vertragsende erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben.
1.1.5.
Stellenanzeigen werden je nach der vom Kunden gewählten Produktkategorie, abrufbar auf https://hr-personal.org/unser-service/preise/ wie auch https://cps-online.org/unser-service/preise/, für den jeweils individualvertraglich vereinbarten Zeitraum („Schaltungsdauer“) auf der Website geschaltet. Solange die Anzeigen innerhalb der Vertragslaufzeit geschaltet werden, werden sie für den vollen vereinbarten Zeitraum veröffentlicht. Nach Ablauf der Schaltungsdauer kann eine Stellenanzeige um jeweils 30 oder 60 Tage verlängert werden, soweit dies innerhalb der Vertragslaufzeit erfolgt. Der Kunde kann die Verlängerung der Anzeige bei seinem*seiner Kundenberater*in Anfragen. Die Verlängerung der Veröffentlichung einer Stellenanzeige gilt als erneute kostenpflichtige Schaltung auf Grundlage des zwischen HR und dem Kunden bestehenden Vertrags.
1.1.6.
Die Schaltung der Stellenanzeige kann nur innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit erfolgen. Mit Ablauf der Vertragslaufzeit erlischt das Recht des Kunden auf Nutzung der Anzeigenplätze, die innerhalb der Vertragslaufzeit nicht genutzt wurden. Die Anzahl der vereinbarten Stellenanzeigen kann nur innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit abgerufen werden. Mit Ablauf der Vertragslaufzeit erlischt das Recht des Kunden auf die Nutzung der Anzeigenplätze, die innerhalb der Vertragslaufzeit nicht genutzt wurden.
1.2.
1.2.1
Der Kunde trägt die alleinige presse-, wettbewerbs-, datenschutzrechtliche und sonstige Verantwortung für die von ihm angelieferten, zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte. Der Kunde ist insbesondere allein für die Einhaltung der jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich, die seine angelieferten Inhalte betreffen. Der Kunde gewährleistet ferner, dass der Inhalt der Anzeigen weder gegen ein gesetzliches Verbot noch gegen Rechte Dritter verstößt.
1.2.2.
Der Kunde stellt einen reibungslosen Posteingang für E-Mails von HR sicher und richtet in diesem Zusammenhang HR als „trusted Server“ ein. Damit soll vermieden werden, dass E-Mail-Benachrichtigungen an den Kunden durch eventuelle firmeneigene Spam-Filter des Kunden verhindert werden.
1.2.3.
Der Kunde hat seine eigene Infrastruktur entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik so zu konfigurieren, dass sie weder Ziel noch Ausgangspunkt von Störungen ist, die geeignet sind, den von HR angebotenen Internetdienst oder generell einen reibungs- und fehlerlosen Netzbetrieb zu beeinträchtigen.
1.3.
1.3.1.
HR behält sich vor, vom Kunden erteilte Aufträge nicht auszuführen, oder im Hinblick auf bereits veröffentlichte Stellenanzeigen, diese wieder zu entfernen, soweit die zu veröffentlichenden Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter, gegen die guten Sitten oder gegen die AGB von HR verstoßen. Das Gleiche gilt, soweit im Auftrag des Kunden Links auf Leistungselemente gesetzt werden, die unmittelbar oder mittelbar auf Seiten mit unzulässigen Inhalten führen. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt. HR ist zur Entfernung solcher unzulässigen Inhalte nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sowie auf Aufforderung des Kunden verpflichtet. HR behält sich vor, entfernte oder nicht ausgeführte Aufträge zu (wieder-)veröffentlichen, soweit der Kunde die Ursache behoben hat, die HR zur Geltendmachung seiner Ablehnungsbefugnis erwogen hat. Soweit HR wegen unzulässiger Inhalte oder sonstigen Gesetzesverstöße in Anspruch genommen wird, die vom Kunden zu vertreten sind, stellt der Kunde HR auf erstes Anfordern frei. Die Freistellung umfasst die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten.
1.3.2.
Eine Ablehnungsbefugnis besteht insbesondere auch, wenn folgende Anforderungen durch den Kunden nicht eingehalten werden:
1.3.2.1.
Wird eine selbständige Tätigkeit oder freie Mitarbeit ausgeschrieben, so muss diese deutlich als solche im Text bezeichnet sein.
1.3.2.2.
Die auf den Webseiten geschaltete Stellenanzeige muss für Kandidat*innen zugänglich und verfügbar sein, damit diese sie ansehen und sich bewerben können. Sollte HRKenntnis davon erlangen, dass eine Stellenanzeige nicht mehr existiert oder für Kandidat*nnen nicht zugänglich ist, behält sich HR das Recht vor, die Stellenanzeige ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden aus der Jobbörse zu entfernen. Dies gilt auch dann, wenn die Stellenanzeige innerhalb der im Auftragsformular des Kunden vereinbarten Laufzeit nicht mehr existiert. Sind von Kandidat*innen Vorleistungen oder finanzielle Eigeninvestitionen (einschließlich Teilnahme an Schulungen und Reisekosten) zu erbringen, so muss dies deutlich im Text herausgestellt werden. Gleiches gilt, wenn die erfolgreiche Werbung von neuen Mitgliedern für ein in sich geschlossenem System verprovisioniert wird.
1.3.2.3.
Die Inhalte müssen sich auf eine freie Position oder Tätigkeit beziehen. Werbung für Klub- oder Vereinsmitgliedschaften ist unzulässig. Unzulässig ist ferner Werbung für die Teilnahme an illegalen Strukturvertrieben (§ 16 UWG).
1.3.2.4.
Webseiten, die HR zur Verlinkung benannt oder zugesendet werden, müssen den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen, und insbesondere ein Impressum aufweisen, das den gesetzlichen und den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen entspricht.
1.3.2.5.
Zulässige Links sind nur als sogenannte „no follow“ Links zulässig, das heißt, sie sind so einzustellen, dass sie von Suchmaschinen nicht zur Berechnung der Linkpopularität herangezogen werden sollen.
1.3.2.6.
Sämtliche Inhalte einer Anzeige müssen für Nutzer*innen direkt sichtbar sein. Soweit sie nicht explizit von HR als Teil besonderer Anzeigenprodukte angeboten werden, sind eigene Tracking Codes des Kunden und interaktive Elemente, die bspw. durch Klicks oder Mouse Over steuerbar sind, unzulässig. Ausgenommen hiervon sind Links auf andere Seiten und E-Mail-Adressen, die den Anforderungen dieser Ziffer im Übrigen genügen. In jedem Fall müssen Links so gestaltet sein, dass erkennbar ist, wenn sie auf externe Seiten verlinken.
1.3.2.7.
Die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes müssen eingehalten werden.
1.3.2.8.
Auch wenn die vorstehenden Anforderungen eingehalten sind, dürfen neben den auf die Position oder Tätigkeit bezogenen Inhalte keine der Stellensuche sachfremden Inhalte veröffentlicht werden, wie beispielsweise Gewinnspiele, Veranstaltungen ohne Karrierebezug, reine Werbeaktionen etc.
Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, so gelten die Inhalte als unzulässige Inhalte mit Folgen aus Teil B., Ziffer 1.3.1.
1.3.3.
HR übermittelt Nachrichten des Kunden an den Bewerber nur als Bote. Der Kunde garantiert, dass er HR sämtliche gesetzlich erforderlichen Nachrichten zur Übermittlung an Bewerber bereitstellen wird und, dass die bereit gestellten Nachrichten nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die Begründungspflicht gegenüber Kandidat*innen mit Behinderungen nach § 81 SGB IX hingewiesen. Im Fall von rechtswidrig unterbliebenen oder rechtswidrigen Nachrichten des Kunden an Kandidat*innen, stellt der Kunde HR auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei und HR behält sich vor, die Kontaktdaten des Kunden gegenüber betroffenen Kandidat*innen offenzulegen.
1.3.4.
Wir weisen darauf hin, dass in anderen Ländern auch bestimmte gesetzliche Vorgaben und Verbote für Stellenanzeigen bestehen können. Diese sind einzuhalten. Der Kunde ist eigenständig verpflichtet sich über etwaige Besonderheiten und Einschränkungen zu informieren.
1.3.5.
HR ist bemüht, den Rücklauf auf Stellenanzeigen des Kunden stetig zu optimieren sowie die Quantität und Qualität der abrufbaren Gesuche zu erhöhen. Hierzu gehört auch:
1.3.5.1.
Das Eingehen von Kooperationen in allen Medien (einschließlich Online, Offline, TV, Mobil und Bewegbildprodukte sowie neue Nutzungsarten). Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Leistungselemente online und/oder offline in Print, Ton oder Bild von HR veröffentlicht werden dürfen, einschließlich in Print- oder Online Medien von Kooperationspartnern. Bei allen Kooperationen wird seitens HR auf Image und Qualität des Kooperationspartners geachtet;
1.3.5.2.
Die Sicherstellung einer nutzerfreundlichen Lesbarkeit auf allen Endgeräten durch die Optimierung der Darstellung der Anzeige.
1.3.5.3.
HR behält sich zu jeder Zeit vor, die Kategorisierung, Rubrizierung oder Darstellungsweise von Stellenanzeigen nach eigenem Ermessen anzupassen oder zu ändern. Der Kunde hat kein Recht auf Veröffentlichung seiner Stellenanzeigen in einer bestimmten, von ihm ausgewählten Kategorie, Rubrik oder Darstellungsweise.
1.3.6.
Um die Anzeigenqualität geräteübergreifend zu verbessern, behält sich HR das Recht vor, das Anzeigenlayout entsprechend umzuwandeln.
1.3.7.
Dem Kunden ist bekannt, dass im Internet veröffentlichte Inhalte von Suchmaschinen wie Google und anderen durchsucht werden und diese Suchmaschinen die veröffentlichten Inhalte bei sich archivieren. HR wird in den Metadaten der Anzeigen festlegen, dass die Anzeigen nicht archiviert werden sollen. Wird dennoch eine Anzeige von einer Suchmaschine archiviert, ist HR nicht dafür verantwortlich. Forderungen auf Löschung der archivierten Daten sind an den Betreiber der jeweiligen Suchmaschine zu richten.
1.3.10.
Wir weisen darauf hin, dass HR nicht genehmigte Veröffentlichungen von Stellenanzeigen seitens Dritter nicht verhindern kann. HR ist jedoch bemüht, derartige Veröffentlichungen innerhalb der rechtlichen und technischen Möglichkeiten, auch im Namen des Kunden, zu unterbinden.
1.3.11.
Der Kunde überträgt HR alle Eigentumsrechte an Datenbanken, die er im Zusammenhang mit Mehrfachanzeigen an HR zur Veröffentlichung übergeben hat. Insbesondere erhält HR das alleinige Recht, das wirtschaftliche Eigentum an seiner Stellenanzeigendatenbank gegenüber Dritten geltend zu machen.
1.3.12.
Ein Angebot von HR zu einem niedrigeren Preis als in der Preisliste angegeben, ist nur unter den konkreten Konditionen und für den konkreten Kunden gültig. Nicht möglich ist es, einen Dritten anstelle des Kunden als Vertragspartner auftreten zu lassen, z. B. eine Agentur.
1.3.13.
Sofern sich einzelne Leistungselemente auf einen Performance Vergleich beziehen, sind Durchschnittswerte maßgeblich. Die Kennzahl wird ermittelt, indem der Durchschnitt einer signifikanten Anzahl von Produkten ohne das betreffende Leistungselement ins Verhältnis zu solchen mit dem betreffenden Leistungselement gesetzt wird.
1.4 Anonyme Anzeigen
HR bietet die Veröffentlichung der Stellenanzeige als sogenannte anonymisierte Anzeige an. Bei dieser wird der Verfasser der Anzeige – der Kunde – nicht genannt. Der Ansprechpartner ist somit die HR. Die Anforderungen und Pflichten in Abschnitt 1, Teil B gelten entsprechend.
2. Verwendung von Bild- oder anderen Bildgebenden Dateien
2.2.1.
Der Kunde verpflichtet sich, sicherzustellen, dass für sämtliche auf den Aufnahmen abgebildeten Personen eine wirksame Rechtsgrundlage zur Verwendung ihrer Aufnahmen vorliegt. Zudem hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Rechte Dritter am Aufnahmeort oder an Gegenständen am Aufnahmeort verletzt werden bzw. dass entsprechende Genehmigungen erteilt wurden.
2.2.2.
Für die Erstellung und Verwendung der Aufnahmen durch den Kunden, ist dieser allein für die Einhaltung anwendbarer gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere gegenüber Dritten verantwortlich.
2.2.3.
Der Kunde gewährleistet, das Nutzungs- und/oder Verwertungsrecht, sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte an den zur Verfügung gestellten Materialien innezuhaben.
2.2.4.
Der Kunde gewähreistet, dass durch die Aufnahmen keine Produkte des Kunden und ihre Herstellung betreffenden Angaben oder sonstige vertrauliche Informationen, zu deren Geheimhaltung die Mitarbeiter*innen des Kunden verpflichtet sind („Betriebsgeheimnisse“) abgelichtet werden. Der Kunde verzichtet auf etwaige aus der Veröffentlichung solcher Angaben entstehende Ansprüche.
2.2.5.
Der Kunde verpflichtet sich, HR gegenüber Ansprüchen Dritter schadlos zu halten, welche aus einer Verletzung der vorgenannten vertraglichen Pflichten und Gewährleistungen des Kunden geltend gemacht werden.
3. Bewerberpool/ Umgang mit potenziellen Bewerbern
3.1.1.
Der Kunde hat in Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorschriften, Gesetzen zum Schutze Dritter und den guten Sitten zu handeln.
3.1.2.
Der Kunde verpflichtet sich, insbesondere persönliche Daten von Kandidat*innen nicht weiterzugeben, soweit dies nicht zur Besetzung einer konkret freien Stelle erforderlich ist, diese vertraulich zu behandeln und sämtliche datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Die Daten von Kandidat*innen dürfen nur im Zusammenhang mit der Besetzung einer konkret freien Stelle verarbeitet und die Kandidat*innen nur zu diesem Zweck kontaktiert werden. HR geht davon aus, dass eine Speicherung für maximal 12 Monate, auch unter Berücksichtigung eventueller Abwehr von AGG-Ansprüchen erforderlich ist, so dass der Kunde sich verpflichtet, jegliche bei sich gespeicherte und von HR erhaltene Daten der betroffenen Personen spätestens 12 Monate nach Zugriff auf die Daten zu löschen. HR behält sich vor, bei Zuwiderhandlung den Zugang des Kunden zu blockieren.
3.1.3.
Sollte HR von Kandidat*innen aufgefordert werden, ihre personenbezogene Daten zu löschen, und setzt HR den Kunden hiervon in Kenntnis, so hat dieser alle Kopien, Dateien oder Daten, die zu bestimmten Kandidat*innen gehören, unverzüglich zu löschen, es sei denn der Kunde hat ein Recht, diese Daten zu behalten.
3.1.4.
Die Angaben der Kandidat*innen werden ausschließlich von den Kandidat*innen selbst vorgenommen, sodass HR deren Vollständigkeit, Richtigkeit, Sorgfalt oder Verfügbarkeit nicht gewährleisten kann. Ebenso wenig gewährleistet HR eine bestimmte Anzahl von Antworten oder Bewerbungen auf Stellenanzeigen.
3.1.5.
Dem Kunden ist bewusst, dass für den Datentransfer aus dem Geltungsbereich der Europäischen Union oder des EWR hinaus besondere Regeln gelten. Der Kunde wird daher personenbezogene Daten nur unter den Voraussetzungen der Artt. 44-49 DSGVO in Drittstaaten übermitteln.
3.1.6.
Der Kunde stellt HR von allen Verlusten, Kosten, Forderungen, Schadensersatzleistungen und andere Aufwendungen frei, die HR aufgrund einer Nichteinhaltung der Pflichten des Kunden entstehen.
4. Kundeninformationspflichten
4.1. Gemäß § 312i BGB, Art. 246c EGBGB erteilt HR die folgenden
Informationen:
Der Kunde wird über die folgenden einzelnen technischen Schritte zum Vertrag für Anzeigenschaltung geführt:
- Ausfüllen des Bestellformulars einschließlich Anzeigenmuster (hochladen der gewünschte Dokumente)
- Lesen sowie akzeptieren der AGB/Haftungsausschluss durch den Kunden
- Klick auf „Senden“ durch den Kunden
- Auftragsbestätigung durch HR
Der Vertrag wurde damit gemäß Teil A Ziffer 3 dieser AGB geschlossen. Die Anzeige wird gemäß der Vereinbarung zu den einzelnen Produkten zum vereinbarten Zeitpunkt online gestellt.
Der Kunde wird über die folgenden einzelnen technischen Schritte zum Vertrag für den Bewerberdatenbankzugang geführt:
- Ausfüllen des Kontaktdatenformulars
- Lesen sowie akzeptieren der AGB durch den Kunden
- Klick auf „Senden“ durch den Kunden
- Auftragsbestätigung durch HR
Der Vertrag wurde damit gemäß Ziffer 3 aus Teil A dieser AGB geschlossen.
4.2.
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist deutsch.
4.3.
HR ist den deutschen Datenschutzstandards, den in den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung von HR dargelegten Kodizes verpflichtet.